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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Lieferungen und Leistungen der Agentur Zapf zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Agentur Zapf.

II. Angebot

Die Angebote der Agentur Zapf sind immer unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch das Übergeben einer Kopie des unterschriebenen Angebotes zustande. Sollten sich während der Bearbeitung Änderungen, Ergänzungen bzw. ein erhöhter Aufwand ergeben, werden wir uns erlauben, die Preise entsprechend anzupassen.

III. Produktion

1) Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer alle für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen, Materialien und Räumlichkeiten ohne Berechnung.
2) Korrekturabzüge, Andrucke, Laserausdrucke und/oder Dateien sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und ggf. mit einer Korrektur versehen der Agentur Zapf zurückzusenden. Von uns gefertigte Druckunterlagen, von denen der Auftraggeber eine Durchschrift erhält, sind vom Auftraggeber genauestens zu prüfen, da sie als Bestätigung der Druckunterlagen gelten. Die Agentur Zapf ist nicht haftbar für übersehene Fehler vom Auftraggeber.
3) Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der sofortigen schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für etwaige Satz- oder Druckfehler, die auf mangelnde Eindeutigkeit der Unterlagen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.
4) Wird eine zweite Korrektur durch übersehene Fehler des Auftraggebers notwendig, wird dies nach Aufwand berechnet.

IV. Vergütung

1) Für vom Auftraggeber verlangte Besprechungen werden neben dem reinen Zeitaufwand Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten in angemessener Höhe berechnet.
2) Die Rechnungsstellung erfolgt nachdem das Projekt an den Auftraggeber ausgeliefert worden ist. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung oder nach tatsächlichem Aufwand. Vom Auftraggeber beauftragte Zusatzleistungen oder Änderungen während der Projektausführung, werden nach Aufwand abgerechnet. Bei Angabe einer Lieferzeit kann sich der Termin dadurch verschieben.
3) Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen sind vom Kunden zu tragen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind Datenträger und sonstiges Zubehör zu den jeweiligen Listenpreisen gesondert zu berechnen.
4) Die Agentur Zapf ist berechtigt Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu fordern.

V. Zahlungsbedingungen

1) Soweit die Agentur Zapf keine anderen Zahlungsbedingungen verlangt oder schriftlich akzeptiert hat, sind die Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
2) Allen angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
3) Auch entgegen anderen Bestimmungen des Kunden kann die Agentur Zapf dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann die Agentur Zapf die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
4) Gegen eine Forderung der Agentur Zapf kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit der Agentur Zapf kann der Kunde in diesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

VI. Zahlungsverzug

1) Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist die Agentur Zapf, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die von der Agentur Zapf übergebene Daten nach vollständiger Zahlung der Vergütung zu nutzen.
2) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann die Agentur Zapf Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 7 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist die Agentur Zapf berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Sie kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheit fordern.

VII. Eigentumsvorbehalt

1) Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von der Agentur Zapf. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien.
2) Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Dieses Recht gilt allerdings nur, wenn der Kunde sich nicht im Verzug befindet.
3) Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann die Agentur Zapf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurücknehmen.
4) Produktionen, die für Test- und/oder Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum der Agentur Zapf. Sie darf vom Kunden nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit der Agentur Zapf genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Sollten von der zur Verfügung gestellten Produktion Kopien angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu vernichten.

VIII. Lieferungen

1) Mit der Hingabe des Produktes einschließlich der Begleitmaterialien an den Kunden ist die Lieferung und der Gefahrübergang erfolgt. Nur mit ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird eine Versicherung des Produktes gegen Transportschäden abgeschlossen.
2) Nach Abgabe des Projektes obliegt dem Auftraggeber die Prüfung auf Richtigkeit (Fachlich/Sachlich) sowie die Haftung bei Inverkehrbringung.
3) Termine und Fristen, die von der Agentur Zapf genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie die Agentur Zapf selber richtig und rechtzeitig beliefert und informiert wird. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von der Agentur Zapf um die Zeit, in der der Kunde im Zahlungsverzug ist. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig.
4) Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 15% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

IX. Urheberrecht/Haftung

1) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

X. Kundenbezogene Daten

1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von Ihm bei der Aufnahme oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen angegebenen personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer nur zum nötigen normalen Geschäftsverlauf zeitgemäß verarbeitet werden.
2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige erlangte firmeninterne Angelegenheiten nicht an Dritte weiterzugeben und darüber Stillschweigen zu wahren.

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