Wir unterstützen wir Sie bei der professionellen und kostenbewußten Umsetzung Ihrer technischen Dokumentation! Aufgrund unseres Know-Hows und unserer eingesetzten Tools können wir Ihnen dabei eine praxisorientierte und zielgerichtete Beratung in allen Dokumentationsfragen und natürlich auch gerne eine zeitnahe Erstellung der zu beschreibenden Produkte in allen Belangen rund um die Technische Dokumentation bieten. Wir begleiten Sie somit während des gesamten Dokumentationsprozesses, von der Konzeption – über die Erstellung – bis zur Veröffentlichung Ihrer Dokumentation. Natürlich kann dabei auch eine bei Ihnen bereits bestehende Technische Dokumentation überarbeitet werden bzw. als Ausgangsbasis dienen. Sie entscheiden!
Unsere Technischen Redakteure verfügen sowohl über ein fundiertes breites Fachwissen als auch über hervorragende sprachliche Fähigkeiten. Dies erleichtert die Auffassungsgabe bei der Zusammenarbeit, der Umsetzung und dem Verständnis am fertigen Produkt. Eine gut durchdachte und optimal umgesetzte Lösung trägt entscheidend zum Erfolg Ihrer Produkte und somit zum Erfolg Ihres Unternehmens bei.
Inhaltliche Schwerpunkte sind neben der eigentlichen Anwendung oder Bedienung natürlich auch Themen wie Wartung und Service. Um festzustellen welche Themen dabei genau auf Ihr Produkt passen, erarbeiten wir mit Ihnen das Inhaltsverzeichnis Ihrer Anleitungen. So erhalten wir mit Ihrem Wissen über das Produkt und mit unserem redaktionellen Wissen eine optimale Struktur, in der alle relevanten Themen erfasst sind.
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Praxisorientierte und zielgerichtete Erstellung von Betriebs-, Gebrauchs-, Wartungs-, Service- und Montageanleitungen |
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Beratung und Begleitung während des ganzen Dokumentationsprozesses |
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Analyse und Überarbeitung von bestehenden Dokumentationen |
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Planung und Einführung von hausinternen Arbeitsplatzumgebungen zur Erstellung, Pflege sowie Administration der hausinternen Technischen Dokumentationen |
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Erstellung von Online-Dokumentationen |
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Intensive Projekterstellung in direkter Kooperation mit Ihren Fachabteilungen |
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Erstellung, Pflege, Beratung und Organisation Ihrer technischen Dokumentationen nach den erforderlichen Normen und Richtlinien |
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Projektabwicklungen anhand modularer Bausteinerfassung |
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Produktfotos, Videos und Technische Illustrationen in 2D und 3D |
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Übersetzungen durch muttersprachliche Übersetzer mit der Qualifikation eines Technikers und Ingenieurs, Informatikers oder auch Sprachwissenschaftlers auf dem jeweiligen Gebiet (das übersetzte Dokument muss in der jeweiligen Zielsprache das gleichhohe Niveau wie die ursprüngliche Ausgangsbasis erreichen!) |
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Konzeption und Ausführung von Layout- und Composing-Aufgaben unter Berücksichtigung der allgemeingültigen typografischen Aspekte (Typografie ist die Inszenierung einer Mitteilung) |
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Individuelle Projektausrichtung anhand des zur Verfügung gestellten Budgets |
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Bereitstellung der Dokumentationsunterlagen incl. Koordination von Druck und Vervielfältigung |
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Zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist am 20.07.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union ein neues Verzeichnis der harmonisierten Normen erschienen.
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle angepasst. Die Änderung der EG-Verordnung tritt am 7. August 2009 in Kraft.
Geändert wurde die neue Maschinenrichtlinie in Artikel 8, Artikel 9 Absatz 3 und in Artikel 22 Absatz 3.
Es wurde der Bereich der nicht erschöpfenden Liste der Sicherheitsbauteile sowie die Maßnahmen zur Beschränkung des Inverkehrbringens von Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial geändert. Die Kommission erhält nun die Befugnis, die entsprechenden Bedingungen festzulegen, nach denen die Aktualsierungen bzw. Definierungen erfolgen.
Mit dem am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Neuregelung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren setzt die Bundesrepublik Deutschland die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um. Das Gesetz wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung zum 1. Dezember 2009 ersetzen. Neben Grenzwerten für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber beinhaltet das Gesetz erstmals verbindliche Rücknahmequoten für Geräte-Altbatterien und verpflichtet die am deutschen Markt tätigen Hersteller und Importeure, sich gegenüber einem nationalen Herstellerregister anzuzeigen.
Am 9. Juni 2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 2006/42/EG die neue Maschinenrichtlinie veröffentlicht. Sie gilt ab dem 29.12.2009 für Inverkehrbringer und Eigenhersteller von Maschinen. Die neue Richtlinie enthält keine Übergangsfrist, in der die neue und die alte Richtlinie gleichzeitig gelten. Neu ist in dieser z.B. die Klarstellung, dass auch für unvollständige Maschinen - bisher Teilmaschinen - in Zukunft eine spezielle Dokumentation vorhanden sein muss. Dies ist in der aktuellen Richtlinie 98/37/EG nicht eindeutig geregelt. Es kommen aber auch noch weitere Änderungen hinzu, die bis zur Einführung der neuen Richtlinie umgesetzt werden müssen.
Im Bundesgesetzblatt (Nr. 12 vom 4. April 2008) wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung veröffentlicht. Die Novelle trat im Wesentlichen zum 1. Januar 2009 in Kraft. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen die bei privaten Endverbrauchern landen, werden künftig verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle dementsprechende Verpackungen müssen dann bei einem solchen System lizenziert werden. Die Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurück zu nehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt damit.
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